Unsere Vertrauenslehrerin
Ihre Aufgaben 
Die Vertrauenslehrerin ist wie der Name schon sagt, eine Lehrerin des Vertrauens der Schülerinnen und Schüler. Sie wird deshalb am Anfang des Schuljahres nicht von Lehrern oder der Schulleitung bestimmt, sondern von den Klassensprechern und deren Stellvertretern gewählt.
Vermittlerin zwischen Schüler und Lehrer
Vor allem, wenn es zu Problemen zwischen Schülern und Lehrern kommt, die auch nach einem Gespräch mit dem Lehrer ungelöst bleiben, sollte der Schüler Rat bei der Vertrauenslehrerin suchen. Diese ist verpflichtet, im Interesse des Schülers zu handeln. Das heißt unter anderem, dass sie eine Verschwiegenheitspflicht hat, also keine "Informationen" an die Schulleitung, an andere Lehrer oder an andere Schüler weitergeben darf, es sei denn, dass der Schüler dies ausdrücklich wünscht.
Natürlich kann man auch mit jedem anderen Problem zur Vertrauenslehrerin gehen. Manchmal hilft es schon, sich über ein Problem einfach nur zu unterhalten.
Ansprechpartnerin für andere Probleme
Natürlich kann es auch andere Problembereiche geben: Gewalt in der Familie, Drogen oder große Schwierigkeiten anderer Art. Unter strengster Verschwiegenheit sucht die Vetrauenslehrerin nach Lösungen oder bemüht sich um eine Person, die dem betroffenen Schüler professionelle Hilfe bietet.
Beraterin des Schülerrates
Sie beteiligt sich an den Sitzungen des Schülerrates, um die Schüler vertrauensvoll zu beraten. Der Schülerrat kann sich selbstverständlich auch ohne die Vertrauenslehrerin treffen.