Unsere Beratungslehrerin
Frau Rater
Ihre Aufgaben
Beratungsgrundsätze und -ziele
Die Beratung durch die Beratungslehrerin ist grundsätzlich freiwillig. Der/die Ratsuchende entscheidet selbst, ob er/sie eine Beratung wünscht. Die Beratungslehrerin entscheidet, ob sie eine Beratung annehmen kann oder den/die Ratsuchende weitervermitteln muss. Der/die Ratsuchende kann ebenso wie die Bera- tungslehrerin die Beratung jederzeit abbrechen.
Aufgabe der Beratungslehrkraft ist in
einem gemeinsamen Beratungsprozess über die Regeln der Gesprächsführung
den Ratsuchenden zu befähigen seine eigenen Problemlösungsstrategien zu
erkennen. Beratung ist
freiwillig, vertraulich und der Ratsuchende wird im Beratungsprozess
als Subjekt seines Handelns begriffen. Er oder sie wird als
lösungskompetent angesehen. Der Ratsuchende entscheidet im Rahmen der
Beratung selbst, welche Schritte eingeschlagen werden.
Dem
Beratungsansatz liegt eine systemische Betrachtungsweise zugrunde,
d.h., dass der Ratsuchende nicht als allein verantwortlich für sein
Problem gesehen wird, sondern dieses im Kontext seiner/ihrer
Beziehungsstrukturen betrachtet wird. Daher sind i.d.R. weiterführende
Gespräche mit den Eltern/Erziehungsberechtigten, zuständigen
Lehrkräften und/oder anderen Beteiligten erforderlich, aber nur in
enger Abstimmung mit dem oder der Ratsuchenden. Wer wird beraten ?
Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an alle interessierten Schülerinnen und Schüler der Andreasschule der Klassen 1 bis 10, an Eltern/Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte der Schule.
Worauf bezieht sich die Beratung ?
Die Beratung durch die Beratungslehrerin erfolgt vordringlich im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen (Konzentrationsschwierigkeiten, Motivationsprobleme, Disziplinschwierigkeiten, Beziehungsprobleme, emotional-soziale Auffälligkeiten, Gewalt etc.)
Die Beratung dient der Unterstützung interessierter KollegInnen bei der Entwicklung bzw. Vertiefung eigener Beratungskompetenz und die Beratungslehrerin macht Vorschläge zur Lehrerinnenfortbildung.
Die Beratungslehrerin stellt Kontakte zu außerschulischen Beratungsstellen und weiteren Einrichtungen, z.B. Jugendhilfe her und vermittelt Ratsuchende bei Problemen, die primär im häuslichen/außerschulischen Bereich liegen und unterstützt eine Netzwerk-bildung.

Die Beratungslehrerin stellt Kontakte zu Fachberatungsstellen her bzw. begleitet die Ratsuchenden bei den Besuchen, zum Beispiel: Drogenberatung, Beratung bei sexuellem, körperlichem oder seelischem Missbrauch, Sektenzugehörigkeit, Essstörungen, spezifischen psychiatrischen Problemen.

Die Beratungslehrerin arbeitet gegebenenfalls mit der SV-Lehrkraft und dem Streitschlichterteam zusammen, bzw. wird auf Anfrage unterstützt.


Bei besonders schwierigen Fällen erfolgt die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Schulpsychologen Herrn Volker Bohn.
Wo / wann wird beraten ?
Für die Beratungstätigkeit steht ein für diese Zwecke genutzter und eingerichteter Beratungsraum zur Verfügung. Die Beratungslehrerin Bärbel Rater bietet zu bestimmten Beratungszeiten während und außerhalb der Unterrichtsstunden Beratungen an und steht auch nach Vereinbarung für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Bei Beratungen während der Unterrichtszeit melden sich die ratsuchenden Schüler und Schülerinnen beim betreffenden Klassen- bzw. Fachlehrer ab.
Wenn keine dringenden unterrichtlichen Gründe, z.B. Klassenarbeiten etc. dem entgegenstehen, sollte den Schülern und Schülerinnen die Aufnahme der Beratung ermöglicht wer-de und der Beratungsvorgang vertraulich behandelt werden.